Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 33), ergeht folgende Verfügung:

 

  1. Abweichend von § 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen im Stadtgebiet von Bebra beschränkt auf die Nürnberger Straße 18-62, Bismarckstraße 1-3; Amalienplatz und Rathausmarkt aus Anlass des „Bebraer Maimarktes“ am Sonntag, 03.05.2026, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden offengehalten werden.
  2. Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen ebenso wie Apotheken nicht unter diese Regelung.
  3. Diese Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.
  4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen in Kraft.
  5. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, eingesehen werden.

 

Begründung:

Aufgrund des § 6 Abs. 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.

Gegenstand der aktuellen Freigabe ist der „Bebraer Maimarkt“ am Sonntag, 03.05.2026.

 

Der „Bäwersche Maimarkt“ ist eine Neuausrichtung der Veranstaltung „Frühlingserwachen“, die von lokaler wie auch überregionaler Bedeutung ist, zuletzt 2025 bereits als „Bäwerscher Maimarkt“ stattfand und 2019 als „Frühlingserwachen“ ausgerichtet wurde und nur auf Grund der Corona-Pandemie keine Wiederholung fand.

Folgendes Programm ist am 03.05.26 vorgesehen:

Im Mittelpunkt steht ein Kunst- und Kreativmarkt mit Händlern, Kunstgewerbetreibenden, Künstlern und Regionalvermarktern. Zusätzlich ist eine Automobilausstellung mit dem Schwerpunkt E-Mobilität vorgesehen. Ein Maibaum wird aufgestellt und regionale Streetfoodstände bieten ihre Speisen an. Weiterhin werden sich ortsansässige Vereine präsentieren. Es finden verschiedene Platzkonzerte im öffentlichen Raum statt. Die Marktmeile ist mit einer Bannerdekoration überspannt.

Als Ergänzungsprogramm ist der verkaufsoffene Sonntag mit deutlichen Einschränkungen des Geltungsbereichs der Verfügung auf Teile des Stadtgebietes sowie Brancheneinschränkungen vorgesehen.

Die zeitliche Neuausrichtung erfolgt aufgrund großer Verschiebungen im Veranstaltungsgefüge durch die Corona-Pandemie und in Abstimmung mit den Umlandgemeinden, um eine Dopplung der Termine zu vermeiden.

Besucher werden aus den benachbarten Kreisen sowie aus Thüringen erwartet. Ähnliche Veranstaltungen in den Vorjahren haben auch ohne Sonntagsöffnung zu einem erheblichen Besucherandrang geführt.

 

Dies führt zu folgender Besucherprognose, die aus Veranstaltungen ohne Sonntagsöffnung resultiert:

 

Erwartet werden am Veranstaltungstag bis zu 8.000 Personen aus der gesamten Region, wobei bei schlechtem Wetter eine erheblich nach unten abweichende Erwartungshaltung besteht, wie dies für eine Open-Air-Veranstaltung typisch ist.

 

Dies wird mit den Erfahrungen ausfolgenden Veranstaltungen belegt, die allesamt mit und ohne Sonntagsöffnung stattgefunden haben:

 

1. Veranstaltung zum erfolgreichen Abschneiden des Wettbewerbs „Ab in die Mitte“  2005, Besucherzahl ca. 4.000

2. Veranstaltung zum erfolgreichen Abschneiden des Wettbewerbs „Ab in die Mitte“  2006, Besucherzahl ca. 5000

3. Veranstaltung zum erfolgreichen Abschneiden des Wettbewerbs „Ab in die Mitte“  2007, Besucherzahl ca. 6.000

4. Veranstaltung zum erfolgreichen Abschneiden des Wettbewerbs „Ab in die Mitte“   2014, Besucherzahl ca. 10.000

5. Veranstaltung zum erfolgreichen Abschneiden des Wettbewerbs „Ab in die Mitte“  2015, Besucherzahl ca. 4.000

6. „Lokfest“ 2006, Besucherzahl ca. 10.000

7. „Lokfest“ 2010, Besucherzahl ca. 12.000

8. „Lokfest“ 2012, Besucherzahl ca. 15.000

9. „Duckfett & Döner“ 2017, Besucherzahl ca. 11.000

10. „Duckfett & Döner“ 2018, Besucherzahl ca. 10.000

11. „Frühlingserwachen“ 2019, Besucher ca. 10.000

12. 2020 – 2022 keine Groß-Veranstaltungen aufgrund Corona-Pandemie

13. „Bäwerscher Maimarkt“ 2023, Besucherzahlen ca. 7.000

14. Bäwerscher Maimarkt 2024, Besucherzahlen ca. 7.500

15. Bäwerscher Maimarkt 2025, Besucherzahlen ca. 8.000

Presseveröffentlichungen zur Belegung des erwarteten Publikumsinteresses befinden sich in der

Festsetzungsakte.

 

Vorstehende Angaben zu den Besucherzahlen belegen, dass die Sonntagsöffnung keinesfalls im Vordergrund steht, sondern lediglich einen Annex zur Hauptveranstaltung darstellt.

Das Anlassereignis zieht einen Besucherstrom an, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher deutlich übersteigt.

Zudem steht die öffentliche Wirkung der Veranstaltung des „Bebraer Maimarktes“ schon aufgrund des Programms, der zeitlichen Gestaltung und der Einschränkung der gesetzlich grundsätzlich zulässigen Sonntagsöffnung von sechs zusammenhängenden Stunden auf die Zeit zwischen 12 Uhr und 17 Uhr gegenüber der typisch werktäglichen Öffnung im Vordergrund.

 

Die Ladenöffnung bleibt auf den ausschließlichen Veranstaltungsbereich des Bebraer Maimarktes beschränkt.

 

Die Ladenöffnung erstreckt sich auf den Bereich des Einkaufszentrums be! sowie angrenzende Ladengeschäfte. Dies betrifft die Bereiche Textilien, Schuhe, Schmuck, Bücher, ettwaren Gastronomie, Geschenkartikel, Floristik, Drogerie, Tee- und Tabak, Haushaltsgeräte, Stoffe und Tuche sowie Optiker/Akustiker. Inhaltlich ergibt sich ein enger Zusammenhang zwischen dem Festgeschehen und den geöffneten Ladengeschäften.

 

Das Fest findet am Sonntag von 11 Uhr bis 18 Uhr statt; die Ladenöffnung soll von 12 Uhr bis 17 Uhr erfolgen.

 

Vorstehende Angaben belegen den engen räumlichen und zeitlichen Bezug zum Anlassereignis.

 

Im Verhältnis der Außenfläche des Festivals in der Größe von ca. 8500 Quadratmetern beläuft sich die Verkaufsfläche der geöffneten Ladenlokale auf ca. 4.000 Quadratmeter.

 

Dies belegt, dass das „Bebraer Maimarkt“ einen für die Freigabe nach § 6 HLöG geeigneten Anlass darstellt.

 

Die Veranstaltung betrifft am Sonntag ausschließlich den in dieser Verfügung genannten Bereich.

Besucher reisen mit dem ÖPNV über den Bahnhof Bebra sowie mit PKW sternförmig an und parken insbesondere auf dem Mehrzweckplatz sowie rund um den Bahnhof. Sämtliche Parkflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgeschehen.

Insofern wurde bei der Festlegung des verkaufsoffenen Bereiches der Pflicht zur räumlichen Beschränkung der Ladenöffnung Rechnung getragen.

 

Im vorliegenden Fall war zusätzlich zu prüfen, ob eine inhaltliche Beschränkung auf einzelne Handelszweige zwingend geboten ist, weil eine Ermessensreduzierung auf null zu Gunsten einer Beschränkung vorliegt.

Dies ist nicht der Fall. Unverkennbar wird der Hauptbedarf der Besucherströme im Bereich Nahrungs- und Genussmittel sowie sonstige Lebensmittel/Getränke und Souvenirs zu dieser Veranstaltung im weiteren Sinne liegen. Dass Bedürfnisse nach anderen Produktgruppen völlig abwegig wären, ist jedoch nicht gegeben. Eine angemessene und begründbare Grenzziehung für eine Beschränkung ist im Gegenteil nicht im Ansatz erkennbar und muss daher unterbleiben.

Kirchliche und sonstige Belange wurden ebenfalls im Rahmen der Entscheidung berücksichtigt.

Erwähnt werden muss, dass die örtlichen christlichen Kirchen sich bei vergleichbaren Veranstaltungen in der Vergangenheit aktiv am Geschehen beteiligt haben und wahrscheinlich mit eigenen Ständen Teilnehmer des Festes sind.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra eingelegt werden.

 

Bebra, 19.01.2026

Der Magistrat der Stadt Bebra

 

gez. Knoche

Bürgermeister