Satzung
Sechste Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) vom 01. September 2011 - Abwasserbetrieb
Artikel I
Die §§ 24 Abs. 1, 26 Abs. 1 und 2 und 38 werden wie folgt neu verfasst:
§ 24 Gebührenmaßstäbe und -sätze für Niederschlagswasser
(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,80 € jährlich erhoben.
§ 26 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schmutzwasser
(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Abwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch
a) bei zentraler Abwasserreinigung
in der Abwasseranlage 3,40 €
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers
in einer Grundstückskläreinrichtung 2,76 €.
(2) Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrads. Der Verschmutzungsgrad wird grundsätzlich durch Stichproben -bei vorhandenen Teilströmen in diesen- ermittelt und als chemischer Sauerstoffbedarf aus der nicht abgesetzten, homogenisierten Probe (CSB) nach DIN 38409-H41 (Ausgabe Dezember 1980) dargestellt. Wird ein erhöhter Verschmutzungsgrad gemessen, ist das Messergebnis dem Abwassereinleiter innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der Gemeinde bekanntzugeben.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 3,40 € bei einem CSB bis 800 mg/l; bei einem höheren CSB wird die Gebühr vervielfacht mit dem Ergebnis der Formel
Artikel II
§ 38 Inkrafttreten
Die sechste Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Bebra tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Bebra, 20.12.2024
gez.
Knoche
Bürgermeister