Satzung
Hebesatzsatzung der Stadt Bebra
Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
§ 1 Festsetzung der Hebesätze
Die Hebesätze für die Grundsteuer A / B und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 320 %
(land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen)
Grundsteuer B 320 %
Gewerbesteuer 360 %
§ 2 Gültigkeit
Die Hebesätze nach § 1 gelten ab dem 01.01.2025.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Bebra, 20.12.2024
gez.
Knoche
Bürgermeister