Satzung

Hebesatzsatzung der Stadt Bebra

Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer A / B und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A                                320 %
(land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen)

Grundsteuer B                                320 %

Gewerbesteuer                              360 %

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten ab dem 01.01.2025.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bebra, 20.12.2024

gez.

Knoche 

Bürgermeister