Bebra baut um

Förderprogramm für private Baumaßnahmen

Geltungsbereich des Anreizprogramms
Geltungsbereich "Bebra baut um", vergrößert sich beim Anklicken

Die Stadt Bebra möchte die Sanierung leerstehender und sanierungsbedürftiger Häuser in der Innenstadt sowie im Göttinger Bogen durch Zuschüsse fördern. Dadurch soll Leerständen innerhalb des Stadtkerns und des Göttinger Bogens sowie der Landschaftszersiedelung entgegengewirkt werden. Es gilt, den vorhandenen Wohnraum an heutige Anforderungen hinsichtlich Ausstattung, Raumprogramm und Wohnumfeld anzupassen, damit der Stadtkern sowie der Göttinger Bogen als Wohn- und Lebensstandort attraktiver werden. Darüber hinaus sollen die Sanierung und Modernisierung von Ladenlokalen befördert werden. Auch Umnutzungsansätze sollen entwickelt und umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund erforderlicher Klimaanpassungsstrategien ist dabei auch die Verbesserung der gebäudebezogenen Freiflächen wesentliches Ziel. Die Förderbestimmungen dienen der Erreichung der Ziele des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ und der nachhaltigen Stadtentwicklung.

Die wichtigsten Fragen schnell geklärt

Was ist förderfähig?

  • grundsätzlich alle Maßnahmen an Gebäuden und Grundstücksfreiflächen mit Relevanz für den öffentlichen Raum, das können unter anderem sein:
  • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Fassadensanierungen
  • Wiedernutzung von leerstehenden Gebäuden oder Ladenlokalen
  • Entsiegelung und Begrünung von Freiflächen und Fassaden
  • Herstellung von Barrierefreiheit

Wie läuft die Förderung ab?

  1. Kontaktaufnahme des Interessenten zur Stadt Bebra oder ProjektStadt zwecks Klärung der Förderfähigkeit
  2. Beratungsgespräch mit der Bauberatung ist Voraussetzung für die Förderung
  3. Einreichung des Zuschussantrags inkl. notwendiger Anlagen - Antragsunterlagen beim Bauamt der Stadt Bebra oder auf der Internetseite
  4. Prüfung der Unterlage
  5. Beschluss der Förderung durch den Magistrat der Stadt Bebra
  6. Abschluss der Modernisierungsvereinbarung -
    Erst nach Abschluss der Vereinbarung darf mit der Maßnahme begonnen werden
  7. Durchführung der Maßnahme
  8. Bauabnahme durch die Stadt Bebra oder Beauftragte
  9. Abrechnung der Maßnahme und Auszahlung der Fördersumme

Wie hoch ist die Förderung?

  • bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben
  • Zuschuss bis max. 20.000 €

Wo finde ich alle relevanten Unterlagen?

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"Sozialer Zusammenhalt"

Alle Informationen rund um das Förderprojekt und damit finanzierte Maßnahmen finden Sie hier.

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