Wahlen
Zur Bundestagswahl: Beantragung von Briefwahlunterlagen
Ab dem 13. Januar 2025 besteht die Möglichkeit über einen Link auf der Internetseite der Stadt Bebra - www.bebra.de – Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies teilt Isabel Steinbach vom städtischen Wahlamt mit.
Die Briefwahlunterlagen können allerdings auf Grund der kurzen Fristen bei dieser Bundestagswahl erst im Februar, voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025, versendet werden. Die Wählerinnen und Wähler werden dringend gebeten, die Postlaufzeiten zu beachten. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, darf von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr im Wahllokal wählen.
Selbstverständlich besteht auch bei dieser Wahl die Möglichkeit, die Wahlunterlagen im Rathaus möglichst mit Wahlbenachrichtigung abzuholen. Wer möchte kann dann direkt vor Ort wählen. Die Wahlbenachrichtigungen sollen den Wählerinnen und Wählern bis zum 01.02.2025 zugestellt werden.
Wichtig: Die Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt im Rathaus am Wahltag bis 18:00 Uhr vorliegen. Sie dürfen nicht in den Wahllokalen abgegeben werden. Wer auch hinsichtlich der Postlaufzeiten sichergehen möchte, kann die Unterlagen gerne im Rathaus abgeben bzw. in den großen Briefkasten am Haupteingang einwerfen.
Fragen zum Thema beantworten Isabel Steinbach und Stefan Löffler im Rathaus unter den Telefonnummern 06622/501-107 und 06622/501-140 bzw. unter der Emailadresse ordungsamt@bebra.de. Öffnungszeiten des Rathauses: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.