Förderprogramm Dorfentwicklung

Jetzt noch schnell beantragen

Wer ein Gebäude im Fördergebiet – meistens umfasst das den Ortskern – zum Beispiel saniert oder zu Wohnraum umbaut, kann vom Land Hessen einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten erhalten, maximal 45.000 Euro pro Objekt; bei Kulturdenkmälern 60.000 Euro, der nicht zurückzuzahlen ist. Für den Umbau von Wirtschaftsgebäuden (Scheunen) zu bis zu drei Wohnungen kann man sogar bis zu 200.000 Euro Zuschuss erhalten.

Förderfähig sind: Planungen und Sanierungen oder Umbau von Gebäuden auf Grundlage ortstypischer Bauweise, aber auch Neubauten, die sich in die charakteristische Baustruktur einfügen.

Wie funktioniert das Förderverfahren für private Baumaßnahmen?

Sie beantragen vor Beginn der Maßnahme die kostenlose Beratung des beauftragen Fachbüros plusConcept (Ansprechpartner: Herr Karl-Dieter Schnarr, Tel. 06691/21180, mobil: 0171/68 58 312, E-Mail: kd.schnarr@plusconcept.com) und holen jeweils im Anschluss zwei Kostenangebote oder eine Kostenschätzung eines Handwerksmeisters im Bauhauptgewerbe, eines Architekten oder Bauingenieurs ein.

Danach reichen Sie einen formellen Antrag mit dazugehörenden Unterlagen bei dem Fachdienst für den Ländlichen Raum des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ein (Ansprechpartnerin: Frau Manuela Menten, Tel.: 06621/87-2219, Fax.: 06621/87-221, E-Mail: manuela.menten@hef-rof.de). Sie dürfen mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid erhalten haben. Sie führen die Baumaßnahme durch und rechnen sie mit der Bewilligungsstelle bei der Kreisverwaltung ab. Danach folgt die Auszahlung der Fördermittel. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Die Stadt Bebra hat Informationen zum integrierten kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) der Dorfentwicklung Bebra auf Homepage der Stadt. Hier finden Sie z. B. das IKEK mit den Fördergebietsplänen sowie weitere wichtige Informationen. Für die Koordination ist das Bau- und Planungsamt der Stadt Bebra behilflich.

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