Friedhofswesen

Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen

Die beanstandeten Grabmale sind mit einem Aufkleber kenntlich gemacht. Verantwortlich für die Standfestigkeit der Grabmale sind die jeweiligen Angehörigen, die hiermit aufgefordert werden, binnen einer auf dem Aufkleber angegebenen Frist für die sachgemäße Befestigung der Grabmale zu sorgen. Sollte dies nicht innerhalb der angegebenen Frist erfolgt sein, muss das Grabmal auf Kosten der Angehörigen seitens der Stadt Bebra abgenommen und auf das Grab gelegt werden.


Bebra, den 30. April 2024

gez. Knoche

Bürgermeister

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