Bauleitplanung der Stadt Bebra
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23d „Industriegebiet Bebra Nord IV“
in der Kernstadt Bebra
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23d
„Industriegebiet Bebra Nord IV“
in der Kernstadt Bebra
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 06.11.2025 die Aufstellung und Bestätigung des Entwurfs sowie die damit verbundene öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23d „Industriegebiet Bebra Nord IV“ in der Gemarkung Bebra, Flur 14, Flurstücke: Teil aus 1 und 2, 3/1, Teil aus 3/2, 9 und 15, 17/3, 17/4, 17/5, 17/7, 17/8, Teil aus 18/3, 18/4, 19, 19/1, Teil aus 20 und 36, 36/1, 36/2 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren). Der Aufstellungsbeschluss erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Aufgrund der Strategie einer nachhaltigen Stadtentwicklung insbesondere für nördlichen Standort innerhalb der Kernstadt soll langfristig ein zukunftsorientiertes Industrie- und Gewerbegebiet städtebaulich entwickelt werden. Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23d soll im Geltungsbereich eine weitere Unterteilung der maximalen Gebäudehöhen festgesetzt werden. Die Bauvolumina und Geschoßzahlen sollen sich in die städtebauliche Ordnung der angrenzenden Gewerbeflächen einfügen. Besondere Rücksicht wird dabei auf eine zurückhaltende Ausprägung zum nördlich angrenzenden Landschaftraum genommen. Die anspruchsvolle Topografie des bebauten Grundstücks und der Erweiterungsfläche wird dabei nicht als Hindernis, sondern als Möglichkeit erachtet, diese Verflechtung mit dem Umfeld zu erreichen. Die angestrebten Nutzungen sind ohne schadhafte Auswirkungen auf die Umwelt und kommen daher ohne besondere Schutzmaßnahmen aus.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist weiterhin, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer gewerblichen Gebäudestruktur durch die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für den überregional tätigen Gewerbebetrieb und dient damit dem Bedarf als Wirtschaftsstandort innerhalb der Stadt Bebra zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23d „Industriegebiet Bebra Nord IV“, seine Begründung und die nach Einschätzung der Stadt Bebra wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
03.12.2025 bis einschließlich 05.01.2026
während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr,
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, öffentlich aus. Die Unterlagen können auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der vorgenannten Zeiten eingesehen werden.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23d mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt Bebra wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind während des oben genannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter:
www.bebra.de → Rathaus & Politik → Veröffentlichungen → Amtliche Bekanntmachungen
und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.de abrufbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Magistrat der Stadt Bebra abgegeben werden. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung der Ziele und Zwecke der Planung. Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauverwaltungsamtes im Rathaus, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, 4. OG, Zimmer 406 und 407.
Stellungnahmen zu der Planung sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf dem genannten anderen Weg der öffentlichen Auslegung im Rathaus der Stadt Bebra abgegeben werden. Stellungnahmen zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23d können während des Veröffentlichungszeitraums von jedermann jeweils unter vollständiger Angabe von Datum, Name und Anschrift per E-Mail an bauleitplanung@bebra.de abgegeben werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra beraten und entscheiden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.

Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23d „Industriegebiet Bebra Nord IV“ Gemarkung: Bebra; Flur: 14; Flurstücke: Teil aus 1 und 2, 3/1, Teil aus 3/2, 9 und 15, 17/3, 17/4, 17/5, 17/7, 17/8, Teil aus 18/3, 18/4, 19, 19/1, Teil aus 20 und 36, 36/1, 36/2 (ohne Maßstab)
Bebra, 26. November 2025
Amt 60-JM
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez.
Knoche
Bürgermeister
Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1, 36179 Bebra
Ansprechpartner: Jens Meister, Tel.: 06622/501-151