Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
Bebauungsplan Nr. 29 „Feuerwehrgerätehaus Im Bilder“in der Kernstadt Bebra
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
Bebauungsplan Nr. 29 „Feuerwehrgerätehaus Im Bilder“ in der Kernstadt Bebra
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 3. Juli 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Feuerwehrgerätehaus Im Bilder“ beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses durch die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für den Gemeinbedarf und dient damit dem Bedarf an Investitionen der Stadt Bebra zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 umfasst eine etwa 7.500 m² große Teilfläche des Flurstücks 135/9 in der Flur 8, Gemarkung Bebra. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in öffentlicher Sitzung am 3. Juli 2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB an dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses durch die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für den Gemeinbedarf und dient damit dem Bedarf an Investitionen der Stadt Bebra zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 umfasst eine etwa 7.500 m² große Teilfläche des Flurstücks 135/9 in der Flur 8, Gemarkung Bebra. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und seine Begründung liegen in der Zeit vom
9. Juli 2025 bis einschließlich 4. August 2025
während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle, im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra öffentlich aus. Die Unterlagen können auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der vorgenannten Zeiten eingesehen werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung ist während des oben genannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter
www.bebra.de → Rathaus & Politik → Veröffentlichungen → Amtliche Bekanntmachungen
1. BPlan Nr. 29 Vorentwurf 17.06.2025
2. BPlan Nr. 29 Begründung Vorentwurf 17.06.2025
3. Bestandsplan
und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.de
abrufbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Magistrat der Stadt Bebra abgegeben werden. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung der Ziele und Zwecke der Planung. Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bau- und Planungsamtes im Rathaus, Rathausmarkt 1, 4. OG, Zimmer 406 und 407.
Stellungnahmen zu der Planung sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf dem genannten anderen Weg der öffentlichen Auslegung im Rathaus der Stadt Bebra abgegeben werden. Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 können während des Veröffentlichungszeitraums von jedermann jeweils unter vollständiger Angabe von Datum, Name und Anschrift per E-Mail an bauleitplanung@bebra.de abgegeben werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra beraten und entscheiden.

Bebra, 4. Juli 2025
Amt 60-Re
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche, Bürgermeister
Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1, 36179 Bebra
Ansprechpartnerin: Anita Rehn, Tel.: 06622/501-150