Politik

Ortsbeirat Rautenhausen
Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters

Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters

Der vom Wahlvorschlag der „Wählergemeinschaft Rautenhausen-WGR“ in den Ortsbeirat Rautenhausen gewählte Herr Kurt Wenderoth-Wegener, Cornberger Weg 10, 36179 Bebra Rautenhausen hat sein Mandat im Ortsbeirat Rautenhausen niedergelegt.

 

An seine Stelle rückt gem. § 34 KWG der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der „Wählergemeinschaft Rautenhausen-WGR“ mit den meisten Stimmen, Herr Matthias Meise, Zum Metzenmüller 10, 36179 Bebra-Rautenhausen.

 

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen.

 

Bebra, 04.08.2025

gez. Steinbach

Stadtwahlleiterin