stadtverordnetenversammlung

Ausscheiden eines Vertreters / Verminderung der Mitgliederzahl

Der nächste nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag „Gemeinsam für Bebra, GEMEINSAM“, Herr Lothar Koch, ist verzogen. Der Wahlvorschlag „Gemeinsam für Bebra, GEMEINSAM“ ist somit erschöpft. Der Sitz in der Stadtverordnetenversammlung Bebra bleibt somit unbesetzt.

Damit vermindert sich die Mitgliederzahl der Stadtverordnetenversammlung Bebra auf 36 (§ 34 (1) Hess. Kommunalwahlgesetz).

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen.

Bebra, 30.06.2025

 

gez. Steinbach

Stadtwahlleiterin