WAhlen

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Bebra am 09.11.2025

1. Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.11.2025 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten

10.346

2. Zahl der Wählerinnen und Wähler

3.494

3. Zahl der gültigen Stimmen

3.478

4. Zahl der ungültigen Stimmen

16

Es war nur der Bewerber (Familienname, Rufname) Knoche, Stefan zur Wahl zugelassen.

Bei der Teilnahme nur einer Person an der Direktwahl ergeben sich folgende Stimmen:

Gesamtzahl der gültigen „Ja“-Stimmen

3.195

Gesamtzahl der gültigen „Nein“-Stimmen

283

Der Wahlausschuss stellte fest, dass mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“ lauteten und der zur Wahl zugelassene Bewerber gewählt ist.

 

2. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl kann erheben:

  •  jede Bewerberin oder jeder Bewerber, die oder der an der Wahl teilgenommen hat,
  •  jede Bewerberin oder jeder Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags,
  •  jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises, die oder der die Verletzung eigener Rechte geltend macht,
  •  jede und jeder Wahlberechtigte, wenn sie oder ihn 100 Wahlberechtigte unterstützen.

 

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtwahlleiterin einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Bebra, den 10. November 2025

Steinbach

Stadtwahlleiter