Ausbildung Erzieher/innen
Ausbildung Erzieher/innen
Die Bebraner Kinder, die Eltern, die Krippen und Kitas brauchen ALLE, die Interesse und Spaß an der Arbeit mit Kindern haben. Das ist die entscheidende Voraussetzung für den Beruf „Erzieher*in“.
Und mit fast jeder Art von schulischer und/ oder beruflicher Ausbildung gibt es einen Weg in diesen Beruf.
Geht nicht, gibt’s nicht, wenn Du die obige Grundvoraussetzung – Interesse und Spaß an der Arbeit mit Kindern – erfüllst.
Neben einer Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in gibt es noch die Sozialassistenz. Die Sozialassistenz ersetzen die frühere „Kinderpflege“-Ausbildung.
Für die Ausbildung zum/zur Erzieher*in gibt es zwei Ausbildungsmöglichkeiten im Kita-Bereich, entweder vollzeitschulisch oder praxisintegriert.
Vollzeitschulisch bedeutet in der Regel 2 Jahre Vollzeit in der entsprechenden Fachschule für Sozialpädagogik mit einem anschließenden Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) in einer Kindertagesstätte. In den ersten beiden vollzeitschulischen Jahren absolvierst du einzelne Praktika in unterschiedlichen Einrichtungen. Im 3. Jahr absolvierst du das Berufspraktikum in einer Kita oder einer Krippe und erhältst ein Praktikumsgehalt nach TVPöD.
Praxisintegriert ist ein anderes Wort für „duale“ Ausbildungen in anderen Bereichen: In der Regel also eine 3-jährige Berufsausbildung. Während der Ausbildung geht man normalerweise 2 Tage in die Schule und 3 Tage in den Ausbildungsbetrieb. Es gibt einen Ausbildungsvertrag sowie ein Ausbildungsentgelt nach TVAöD - Pflege. Das zahlt der Träger der Einrichtung, in der die Ausbildung gemacht wird.
Voraussetzung für die Bewerbung auf einen praxisintegriertem vergüteten Ausbildungsplatz ist ein bestätigter Schulplatz an einer Fachschule für Sozialpädagogik.
Die Stadt Bebra als Träger der städtischen Kindertagesstätten begleitet euch auf dem Ausbildungsweg mit qualifizierten Praxisanleitern in gut funktionierenden Teams in modernsten großzügigen Einrichtungen.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Du hast einen Hauptschulabschluss?
Du benötigst auf jeden Fall die Mittlere Reife, die an einer 2-jährigen Berufsfachschule Sozialwesen abgeleistet werden kann. Danach kannst Du die vollzeitschulische 2-jährige Ausbildung zur Sozialassistenz anstreben.
Mit dem Abschluss Sozialassistenz kannst Du die Ausbildung zur/zum Erzieher*in machen. Dies ist auf drei Wegen möglich: Entweder vollzeitschulisch, praxisintegriert oder im Rahmen einer Schulfremdenprüfung.
Du hast einen mittleren Abschluss?
Du kannst mit dem mittleren Abschluss in die Ausbildung zur Sozial(pädagogischen) Assistenz einsteigen.
Zugang Ausbildung Erzieher*in
Du benötigst neben dem mittleren Abschluss die 2-jährige vollzeitschulische Ausbildung zur Sozialassistenz vor dem Einstieg in die Erzieher*innen-Ausbildung. Die Sozialassistenz kann aber durch einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten oder durch Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer, über das örtliche Jugendamt nachgewiesen werden. Außerdem muss eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit / Vollzeitpraktikum absolviert worden sein.
Ersetzt werden kann der mittlere Abschluss auch durch verschiedene höhere schulische oder berufliche Abschlüsse (siehe 3. und 4.).
Es gibt auch die Möglichkeit ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst in einer Betreuungseinrichtung zu absolvieren. Die Zeiten können angerechnet werden, ersetzen aber nicht die Sozialassistenz.
Ausbildung zur/zum Erzieher*in
Dem Start in die Ausbildung steht nun nichts mehr entgegen. Welche Ausbildungsmöglichkeiten es gibt, wird kurz noch einmal gezeigt. Die Bewerbung und die theoretische Ausbildung finden an einer entsprechenden Fachschule für Sozialwesen bzw. Sozialpädagogik statt. Daneben benötigst Du immer einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz in einer Betreuungseinrichtung. Bebraer Betreuungseinrichtungen findest du unter hier. Bewerbungen richtest Du direkt oder an die jeweilige Trägerschaft (Magistrat der Stadt Bebra).
Du hast Fachhochschulreife oder Abitur
Dann benötigst Du ein 3-monatiges Praktikum in einer Betreuungseinrichtung und kannst dann direkt in die Ausbildung zur/zum Erzieher*in einsteigen.
Ein Freiwilliges Soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Betreuungseinrichtung werden in der Regel ebenfalls als Praktikum anerkannt. Sozialassistenz (Hessen) brauchst Du in dem Fall nicht. Du steigst direkt in die Ausbildung zur/zum Erzieher*in ein.
Du kannst aber auch studieren. Zum Beispiel „Kindheitspädagogik“, „Elementarpädagogik“, „frühkindliche inklusive Bildung“ oder „Soziale Arbeit“. Deine fachpraktische Zeit kannst du dann in einer unserer Einrichtungen ableisten.
Ausbildungsmodelle im Überblick
Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik | |||
| Vollzeitform | Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) | (berufsbegleitende) Teilzeitform |
Dauer | 3 Jahre | 3 Jahre | Im Regelfall 3 ½ bis 4 Jahre |
Unterrichtstage pro Woche (theoretische Ausbildung insgesamt mind. 2.400 Stunden) | 5 Tage | 2-3 Tage (ggf. zzgl. Blockwochen) | 2-3 Tage |
Unterrichtsstunden pro Woche (theoretische Ausbildung) | ca. 35 Std. | ca. 20 Std. | ca. 20 Std. |
Ausbildung in der Praxis (insgesamt mind. 1.200 Std.) | im 1. + 2. Jahr: jeweils ein 6-Wochen-Praktikum im 3. Jahr: einjähriges Berufspraktikum | 2-3 Tage pro Woche + ein 6-Wochen-Praktikum in einem anderen Tätigkeitsfeld, in den Schulferien wird im Regelfall an 5 Tagen pro Woche in Vollzeit gearbeitet | 2-3 Tage pro Woche, in den Schulferien wird im Regelfall an 5 Tagen pro Woche gearbeitet (entsprechend Teilzeit-Vertrag) |
Unterrichtszeit im letzten Ausbildungsjahr | Begleitunterricht zum Berufspraktikum: 160 Std., z.B. 14-tägig ein Blocktag | wie im 1. + 2. Jahr | Begleitunterricht zum Berufspraktikum: 160 Std., 14-tägig ein Blocktag |
Ferienzeiten | Schulferien | Entsprechend Ausbildungsvertrag (30 Tage, die in den Schulferien genommen werden müssen) | Entsprechend Ausbildungsvertrag (30 Tage, die in den Schulferien genommen werden müssen) |
Einkommen | „Aufsteigsbafög“ (AFBG) im 1.+2. Jahr möglich; Im 3. Jahr Berufspraktikum: Praktikumsvertrag mit Einkommen | Ausbildungsvertrag, durchgängiges Einkommen | Teilzeit-Arbeitsvertrag mit Einkommen, im Berufspraktikum: Praktikmsvertrag mit Einkommen |
Die konkreten schulischen Ausbildungsmodelle vor Ort können auch anders ausgestaltet sein. |
Wo kannst Du Dich bewerben?
Für alle Ausbildungen wird einerseits eine Bewerbung an einer entsprechenden Fachschule und andererseits in der Krippe / Kita bzw. deren Träger (Magistrat der Stadt Bebra) notwendig.
Fachschulen in der näheren Umgebung
Krippen/ Kitas der Stadt Bebra