Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra; Bebauungsplan Nr. 33 „Sondergebiet Einzelhandel Gottlieb-Daimler-Straße 2-4“ in der Kernstadt Bebra
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie des Beschlusses zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in ihrer Sitzung am 19.02.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Sondergebiet Einzelhandel Gottlieb-Daimler-Straße 2-4“ sowie dessen Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gefasst. Die Beschlüsse zur Durchführung des Planverfahrens werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (BGBl. 347) geändert worden ist, ortsüblich bekannt gemacht.
2. Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in ihrer Sitzung am 19.02.2026 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33 „Sondergebiet Einzelhandel Gottlieb-Daimler-Straße 2-4“ das Einvernehmen erteilt sowie dessen Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur geordneten städtebaulichen Entwicklung der beabsichtigten Erweiterung, Umnutzung sowie Modernisierung des etablierten Herkules-Einkaufszentrums an der Gottlieb-Daimler-Straße.
Der Geltungsbereich umfasst auf einer Fläche von rund 25.836 m² die Flurstücke Nr. 27/3, 28/4, 28/5, 20/1 (teilw.), 19/4 (teilw.) und 46/4 (teilw.) der Flur 20, Gemarkung Bebra (Bebra). Die Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 33 „Sondergebiet Einzelhandel Gottlieb-Daimler-Straße 2-4“ (ohne Maßstab)
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33 „Sondergebiet Einzelhandel Gottlieb-Daimler-Straße 2-4“ mit Begründung, Habitatpotentialanalyse, Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG sowie dem Gutachten zur Auswirkungsanalyse kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom Montag, den 02. März 2026 bis einschließlich Montag, den 06. April 2026
auf der Homepage der Stadt Bebra www.bebra.de > Rathaus & Politik > Veröffentlichungen > Amtliche Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Ebenso sind die Unterlagen über die Beteiligungsplattform des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de abrufbar.
Zusätzlich können die vorgenannten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Bau- und Planungsamt der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, 4. Obergeschoss, Zimmer 406 und 407 während der Dienstzeiten
Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Montag 14:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Magistrat der Stadt Bebra schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die oben genannten Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben.
Informationen und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: bauamt@bebra.de oder unter den Rufnummern: 06622 501 150 (Frau Rehn) oder 06622 501 151 (Herr Meister).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Bebra, 28. Februar 2026
60-JM
Der Magistrat der
Stadt Bebra
gez.
Stefan Knoche
Bürgermeister
Anlage
Anlage 1_B-Plan Nr. 33_Plan mit Festsetzungen_Stadt Bebra
Anlage 2_B-Plan Nr. 33_Begründung Entwurf_Stadt Bebra
Anlage 3_B-Plan Nr. 33_UVPG Vorprüfung Einzelfall_Stadt Bebra
Anlage 4_B-Plan Nr. 33_Auswirkungsanalyse_BBE_Stadt Bebra
Anlage 5_B-Plan Nr. 33_HPA_Habitatpotentialanalyse_BÖF_Stadt Bebra
Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1, 36179 Bebra
Ansprechpartner: Jens Meister, Tel.: 06622/501-151