Bauleitplanung der Stadt Bebra
Bebauungsplan Nr. 29 „Feuerwehrgerätehaus Im Bilder“
in der Kernstadt Bebra
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
Bebauungsplan Nr. 29 „Feuerwehrgerätehaus Im Bilder“
in der Kernstadt Bebra
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 11.09.2025 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs Nr. 29 beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses durch die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für den Gemeinbedarf und dient damit dem Bedarf an Investitionen der Stadt Bebra zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 umfasst eine etwa 7.500 m² große Teilfläche des Flurstücks 135/9 in der Flur 8, Gemarkung Bebra. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
Der Entwurf des Bebauungsplans, seine Begründung und die nach Einschätzung der Stadt Bebra wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
19.09.2025 bis einschließlich 20.10.2025
während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr,
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, öffentlich aus. Die Unterlagen können auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der vorgenannten Zeiten eingesehen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt Bebra wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind während des oben genannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter:
www.bebra.de → Rathaus & Politik → Veröffentlichungen → Amtliche Bekanntmachungen
und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.de abrufbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Magistrat der Stadt Bebra abgegeben werden. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung der Ziele und Zwecke der Planung. Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauverwaltungsamtes im Rathaus, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, 4. OG, Zimmer 406 und 407.
Stellungnahmen zu der Planung sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf dem genannten anderen Weg der öffentlichen Auslegung im Rathaus der Stadt Bebra abgegeben werden. Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29 können während des Veröffentlichungszeitraums von jedermann jeweils unter vollständiger Angabe von Datum, Name und Anschrift per E-Mail an bauleitplanung@bebra.de abgegeben werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra beraten und entscheiden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.
Bebra, 12. September 2025
Amt 60-Re
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez.
Knoche
Bürgermeister
Anlagen:
- Entwurf BPlan Nr. 29
- Entwurf BPlan Nr. 29 Begründung
- Bestandsplan
- Lärmgutachten TÜV Nr. T7710
- umweltbezogene Stellungnahmen
Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1, 36179 Bebra
Ansprechpartnerin: Anita Rehn, Tel.: 06622/501-150