Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 d„Industriegebiet Bebra Nord IV“ in der Kernstadt Bebra

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 d
„Industriegebiet Bebra Nord IV“ in der Kernstadt Bebra

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 23 d gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Bekanntmachung der 2. Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 03.07.2025 im Zuge der städtebaulichen Entwicklung im Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 23 d „Industriegebiet Bebra Nord IV“ den Beschluss gefasst, den Entwurf des B-Plans Nr. 23 d förmlich offenzulegen, nachdem die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis genommen wurden und die Entwurfsplanung bestätigt wurden.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 d „Industriegebiet Bebra Nord IV“ in der Kernstadt Bebra gemäß § 2 BauGB wurde die Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenen Änderungen, Ergänzungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde, wie in den Anlagen 1-2 vorgelegt, bestätigt. Die Anlage 3 mit dem Entwurf der Begründung zum Bebauungsplanentwurf und der Umweltbericht samt der Eingriffs- und Ausgleichsplanung in den Anlagen 4-8 wurde ebenfalls Bestandteil des Bestätigungsbeschlusses.

Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit der entsprechenden Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und anschließend nach Ablauf einer Woche für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Nachbargemeinden werden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB angehört.


Geltungsbereich B-Plan Nr. 23 d „Industriegebiet Bebra Nord IV“, ohne Maßstab 

Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung liegen in der Zeit vom

15.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025

während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) in der öffentlich zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich können die vorgenannten ausliegenden Unterlagen nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der genannten Zeiten eingesehen werden. Ebenso ist der Entwurf ab 15.07.2025 auf der Homepage der Stadt Bebra unter www.bebra.de. => Rathaus & Politik => Veröffentlichungen => amtl. Bekanntmachungen eingestellt.

Außerdem kann über das Landesportal Hessen Einblick in die Unterlagen genommen werden. www.bauleitplanung.hessen.de  

Folgenden Dateien können durch Anklicken eingesehen werden:

Anlage 1: Geltungsbereich_B-Plan Nr. 23d_Stadt Bebra
Anlage 2: Entwurfsplan_textl. Festsetzungen_B-Plan Nr. 23d
Anlage 3: Entwurf der Begründung_Umweltbericht_B-Plan Nr. 23d
Anlage 4: Eingriffs- Ausgleichsplan_Bestand_B-Plan Nr. 23d
Anlage 5: Bestand Erweiterungsfläche_B-Plan Nr. 23d
Anlage 6: Eingriffs- Ausgleichsplan_Planung_B-Plan Nr. 23d
Anlage 7: Planung Erweiterungsfläche_B-Plan Nr. 23d
Anlage 8: Gutachten_Emissionskontingentierung_B-Plan Nr. 23d 

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht für jedermann die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger einschließlich Kinder- und Jugendlicher wenden sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Bau- und Planungsamtes im Rathaus Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 406 u. 407.

Während des Auslegungszeitraumes sollen Stellungnahmen elektronisch an: bauleitplanung@ bebra.de übermittelt werden. Alternativ können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, 4. OG, Zimmer 406 oder 407, während der Dienststunden abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben. Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB machen wir darauf aufmerksam, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b Baugesetzbuch ist einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden. 

Bebra, den 04.07.2025
Amt 60-JM 

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche, Bürgermeister

Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1, 36179 Bebra
Ansprechpartner: Jens Meister, Tel.: 06622/501-151