amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra Bebauungsplan Nr. 62 „Am Opfergrund“ im Stadtteil Breitenbach
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.06.2026 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 62 „Am Opfergrund“ beschlossen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden durch die Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit ca. 3.600 m² im nördlichen Teil des Geltungsbereiches einschließlich der Festsetzung für Kompensationsmaßnahmen mit ca. 4.100 m² im südlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 umfasst die beiden Flurstücke 37 und 36 der Flur 11 in der Gemarkung Breitenbach. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 2 ff BauGB mit Umweltprüfung und Umweltbericht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, einer artenschutzrechtlichen Einschätzung und Habitatanalyse sowie die nach Einschätzung der Stadt Bebra wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026
während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra öffentlich aus. Die Unterlagen können auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der vorgenannten Zeiten im Bauverwaltungsamt im Rathaus, Rathausmarkt 1, 4. Obergeschoss, Zimmer 406 und 407 eingesehen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung einschließlich der nach Einschätzung der Stadt Bebra wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist während des oben genannten Veröffentlichungszeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter www.bebra.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungspläne und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.deabrufbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Magistrat der Stadt Bebra abgegeben werden. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung der Ziele und Zwecke der Planung. Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauverwaltungsamtes im Rathaus, Rathausmarkt 1, 4. Obergeschoss, Zimmer 406 und 407.
Stellungnahmen zu der Planung sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf dem genannten anderen Weg der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rathaus der Stadt Bebra abgegeben werden. Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 können während des Veröffentlichungszeitraumes von jedermann jeweils unter vollständiger Angabe von Datum, Name und Anschrift per E-Mail an bauleitplanung@bebra.de abgegeben werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra beraten und entscheiden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Bergrecht:
Die K+S Minerals and Agriculture GmbH Philippsthal (Werra) und das Dezernat Bergaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel hatten keine Bedenken gegen die Planung. Eine Stellungnahme der beteiligten Bergwerkseigentümerin Group 11 Exploration GmbH, 37412 Herzberg, deren Berechtigungsfelder „Tannenberg“ und „Tannebenberg 2“, von dem Vorhabengebiet überdeckt werden, ist nicht eingegangen.
Grundwasserschutz:
Das Dezernat Grundwasserschutz des Regierungspräsidiums Kassel und die Untere Wasserbehörde wiesen darauf hin, dass sich der Geltungsbereich teilweise innerhalb der Zone III eines amtlich festgesetzten Wasserschutzgebietes befindet und die Verbote der Wasserschutzgebietsverordnung sowie bei Baumaßnahmen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Wasserwirtschaft zu beachten sind.
Altlasten und Bodenschutz:
Das Dezernat Altlasten und Bodenschutz des Regierungspräsidiums Kassel wies darauf hin, dass eine bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung durchzuführen sei, die Teilbodenfunktionen der Eingriffsflächen geeignet detaillierter darzustellen sind und Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz noch unzureichend beschrieben worden sind.
Hinsichtlich des nachsorgenden Bodenschutzes bezüglich des Vorhandenseins von Altlasten, Altstandorten und Grundwasserschadensfälle ergeben sich für das Plangebiet keine Einschränkungen.
Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz:
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht hat das Dezernat Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz keine Bedenken.
Immissionsschutz (Lärmschutz):
Die Obere Immissionsschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel hatte keine Bedenken gegen den Bebauungsplan, wies aber darauf hin, dass es durch das weitere Heranrücken des Wohngebietes an den nördlich des Plangebietes befindlichen Gewerbebetriebes u. U. zu Einschränkungen seines unternehmerischen Handelns in Bezug auf Lärmemissionen kommen könnte.
Natur- und Artenschutz:
- Die Untere Naturschutzbehörde bat um die Aufnahme weiterer Regelungen bezüglich der Neuanlage der Streuobstwiese hinsichtlich der Abstände und Sorten der anzupflanzenden Obstbäume sowie die Beachtung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetzes hinsichtlich Rodungszeit- und Bauzeitenbeschränkung.
- Für das Plangebiet liegt eine artenschutzrechtliche Einschätzung und Habitatanalyse über die Betroffenheit besonders geschützter Arten wie Reptilien / Amphibien, Fledermäuse, Haselmäuse, Insekten und der Avifauna vor.
Landwirtschaft:
Der Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Landwirtschaft und Forsten des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wies darauf hin, dass von der Bewirtschaftung der an das Plangebiet angrenzenden Ackerflächen Immissionen auf das Wohngebiet ausgehen können.
Denkmalpflege:
Vom Landesamt für Denkmalpflege (Bau- und Kunstdenkmalpflege), Marburg wurden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Belange der Bundeswehr:
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hat keine Anregungen oder Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Räumlicher Geltungsbereich (ohne Maßstab):

Bebra den, 25.06.2026
Amt 60-JM
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche, Bürgermeister