stadtverordnetenversammlung
Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters
Da auch der nächste Bewerber, Felix Horn, Bebra auf sein Mandat als Stadtverordneter verzichtet hat, rückt an ihre Stelle gem. § 34 KWG die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der CDU mit den meisten Stimmen, Jeanette Wollenhaupt, Bebra.
Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtwahlleiterin einzureichen.
Bebra, 05.05.2026
gez. Steinbach
Stadtwahlleiterin