stadtverordnetenversammlung

Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters

Da auch der nächste Bewerber, Felix Horn, Bebra auf sein Mandat als Stadtverordneter verzichtet hat, rückt an ihre Stelle gem. § 34 KWG die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der CDU mit den meisten Stimmen, Jeanette Wollenhaupt, Bebra.

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtwahlleiterin einzureichen.

 

Bebra, 05.05.2026

gez. Steinbach

Stadtwahlleiterin