Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra 1. Bebauungsplan Nr. 83 "PV-Freiflächenanlage Grimmelberg – In der Fahrdelle" 2. Fortschreibung Nr. 10 des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB der Stadt Bebra
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2026 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger und Behörden öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu o.g. Bauleitplanung gefasst.
Die Bauleitplanung erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung, die im jeweiligen Umweltbericht dargestellt wird. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans in der Gemarkung Bebra, hat eine Größe von ca. 13 ha und umfasst die folgenden Flurstücke:
Flur 14: 21, 22, 23, 24, 25/2, 25/3, 25/5, 25/6, 25/8, 25/9, 25/11, 25/12
sowie Flur 15: Teil aus Flurstück 43
Abgrenzung: Im Norden grenzen Acker- und Waldflächen an, im Osten der Verlauf der B 27, im Süden durch Ackerflächen und im Westen durch Ackerflächen sowie ein Gewerbegebiet.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügten Karte zu entnehmen.
Mit der Bauleitplanung verfolgt die Stadt Bebra das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und damit den Klimaschutzzielen nachzukommen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Ziele und Zwecke der Bauleitplanung informieren. Auch die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt werden in den ausgelegten Unterlagen im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargelegt. Für die frühzeitige Beteiligung wurde noch kein eigenständiger Umweltbericht zur FNP-Änderung erstellt, da dieser keine Informationen enthalten würde, die über die des Umweltberichts zum Bebauungsplan hinausgehen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 83 "PV-Freiflächenanlage Grimmelberg – In der Fahrdelle" mit Begründung und Umweltbericht sowie der Vorentwurf der 10. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Begründung werden auf der Internetseite der Stadt Bebra unter
www.bebra.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungspläne sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.de vom 26.06.2026 bis 31.07.2026 einschließlich veröffentlicht.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsicht der öffentlich ausgelegten Unterlagen der Bauleitplanung im Rathaus der Stadt Bebra in der Zeit vom 26.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag von 14:00 bis 17:30 Uhr und
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra. Die Unterlagen können auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der vorgenannten Zeiten im Bau- und Planungsamt der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 4. Obergeschoss, Zimmer 406 und 407 eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Bebra schriftlich, digital über die E-Mail: bauamt@bebra.de oder zur Niederschrift beim Bau- und Planungsamt der Stadt abgegeben werden. Termine können wie folgt vereinbart werden:
Telefonisch unter 0 66 22 / 501 151 sowie per E-Mail: bauamt@bebra.de
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB).
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 (1) BauGB. Parallel wird das Verfahren zur 10. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich durchgeführt.
Räumlicher Geltungsbereich (ohne Maßstab):

Bebra, den 24. Juni 2026
Amt-60 JM
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche
Bürgermeister
Anlagen
- 1. Anlage_B-Plan Nr. 83_Plan_Vorentwurf_Bebra
- 2. Anlage_B-Plan Nr. 83_PV-FFA_Begründung _Vorentwurf_Bebra
- 3. Anlage_B-Plan Nr. 83_PV-FFA_Umweltbericht_Vorentwurf_Bebra
- 4. Anlage_B-Plan Nr. 83_PV-FFA_Flächenbilanz_Vorentwurf
- 5. Anlage_B-Plan Nr. 83_PV-FFA_Blendgutachten_Vorentwurf
- 1. Anlage_10. Fortschreibung FNP_Bebra_PV-FFA_Vorentwurf
- 2. Anlage_10. Fortschreibung FNP_Bebra_Begründung _Vorentwurf