stadtverordnetenversammlung

Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters

An ihre Stelle rückt gem. § 34 KWG die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags „Freie Wähler Gemeinschaft – FWG“ mit den meisten Stimmen, Vera Becker, Bebra.

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen.

 

Bebra, 05.05.2026

gez. Steinbach

Stadtwahlleiterin