Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Verfahren zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Bebra

Bauleitplanung der Stadt Bebra 

Verfahren zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Bebra 

Hier:
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Verfahren zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bebra 

2.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 die Aufstellung des Verfahrens zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bebra beschlossen. Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine PV-Freiflächenanlage mit einer Leistung von etwa 3,5 Megawatt. Des Weiteren werden auf einem kleinen Teil der Flächen technische Nebeneinrichtungen und Batteriespeicher geplant. Diese sollen den überschüssigen Solarstrom, der tagsüber erzeugt wird, speichern, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise in der Nacht, wieder zu nutzen. Da ein Bebauungsplan aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, ist eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bebra erforderlich. Der Geltungsbereich der 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Breitenbach, Flur 8, Flurstück 7/1. Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind aus der beigefügten Abbildung ersichtlich. 

Der Vorentwurf der 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 18. Mai 2026 bis einschließlich 19. Juni 2026 

während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der vorgenannten Zeiten im Bau- und Planungsamt, Rathausmarkt 1, 4. Obergeschoss, Zimmer 406 und 407 eingesehen werden. 

Darüber hinaus ist der Bebauungsplan auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter www.bebra.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungspläne sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.de einsehbar.  

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Bebra schriftlich, elektronisch über die E-Mail-Adresse bauamt@bebra.de, zur Niederschrift beim Bau- und Planungsamt der Stadt oder gemäß § 4b BauGB dem für die Planung verantwortlichen Büro elektronisch unter heinrichwacker57@aol.com, vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden. 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind im Internet auf der Homepage der Stadt Bebra unter https://www.bebra.de/datenschutz/ abrufbar.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Hinweis nach § 3 Absatz 3 BauGB: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ist ausgeschlossen, wenn sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde, aber hätte geltend gemacht werden können. 

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 (1) BauGB. Parallel wird das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 81 "PV-Freiflächenanlage - Krumme Länder – Spessartstraße“ für diesen Bereich durchgeführt.

Räumlicher Geltungsbereich                                                                         ohne Maßstab

Bebra, den 13.05.2026
Amt-60-JM 

Der Magistrat der Stadt Bebra 

gez. Knoche
Bürgermeister

Anlagen
Vorentwurf 9. Fortschreibung Flächennutzungsplan
Vorentwurf Begründung und Umweltbericht 

Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1, 36179 Bebra
Ansprechpartner: Jens Meister, Tel.: 06622/501-151