Förderprogramm „100-Dächer-Solarprogramm: Stecker-Solaranlagen und Batteriespeicher“ der Stadt Bebra


Ab dem 1. August 2026 können im Rahmen des Förderprogramms „100-Dächer-Solarprogramm: Stecker-Solaranlagen und Batteriespeicher“ Zuschüsse für Stecker-Solaranlagen – sogenannte Balkonkraftwerke – sowie für Batteriespeicher beantragt werden.

Der beschleunigte Ausbau von dezentralen erneuerbaren Energien ist wesentlich für das Erreichen der Klimaschutzziele. Seit 2024 bietet das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Bebra einen Rahmen, um die Transformation zu unterstützen. Das neue Förderprogramm ist als Maßnahme im Klimaschutzkonzept im Handlungsfeld „Erneuerbare Energien“ unter der Bezeichnung „EE-6: Wiedereinführung einer kommunalen Förderung von PV-Anlagen“ aufgeführt.

Aus diesem Grund hat die Stadtverordnetenversammlung Bebra mit der Verabschiedung des Haushaltes 2026 die Grundlagen für das Förderprogramm „100-Dächer-Solarprogramm: Stecker-Solaranlagen und Batteriespeicher“ beschlossen.

Das Förderprogramm soll möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung von erneuerbaren Energien im Stadtgebiet ermöglichen und den Ausbau beschleunigen. Dies soll die Reduzierung von CO2-Emissionen vorantreiben und die Energiewende hier vor Ort unterstützen.

Gefördert werden Stecker-Solaranlagen pauschal mit 100,00 Euro je Anlage. Batteriespeicher, in Verbindung mit einer neuen oder bestehenden PV-Dachanlagen sowie Installation vom Fachbetrieb, werden mit 50,00 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität bezuschusst, maximal jedoch mit 500,00 Euro. Insgesamt gilt eine Förderhöchstgrenze von 600,00 Euro je Wohneinheit.

Die Anlagen müssen innerhalb der Gemarkungen der Stadt Bebra installiert und betrieben werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Vollständige Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und bewilligt, bis die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind. Der Förderantrag ist vor Maßnahmenbeginn einzureichen. Mit der beantragten Maßnahme darf erst nach Eingang des vollständigen Förderantrags bei der Kommune begonnen werden. Detaillierte Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie, welche als PDF verfügbar ist.

Beim Förderprogramm „100-Dächer-Solarprogramm: Stecker-Solaranlagen und Batteriespeicher“ handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Bebra. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht.

„Mit der Förderung möchten wir Bürgerinnen und Bürger motivieren, die Energiewende ganz praktisch vor Ort mitzugestalten. Balkonkraftwerke und Batteriespeicher bieten eine einfache Möglichkeit, erneuerbare Energien im Alltag zu nutzen und gleichzeitig die eigenen Stromkosten zu reduzieren“, so Julian Schulze und Torsten Sternberg von der Stabstelle Klimaschutz der Stadt Bebra.