Ortsgericht
Neuwahl eines Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Bebra III
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Sie nehmen insbesondere Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit wahr, wie beispielsweise die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, die Erteilung bestimmter Bescheinigungen sowie Schätzungen von Grundstücken und beweglichen Sachen. Im Gebiet der Stadt Bebra bestehen drei Ortsgerichtsbezirke.
Nach § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGG) werden Ortsgerichtsmitglieder für die Dauer von zehn Jahren ernannt. Hat die vorgeschlagene Person bei ihrer Ernennung bereits das 65. Lebensjahr vollendet, kann die Amtszeit auf fünf Jahre begrenzt werden.
Nach § 8 OGG können zu Ortsgerichtsmitgliedern nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Zudem müssen sie ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts haben. Weitere persönliche Voraussetzungen und Ausschlussgründe ergeben sich aus § 8 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes.
Die Wahl des Ortsgerichtsschöffen soll voraussichtlich in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2026 erfolgen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen, werden gebeten, sich bis spätestens 18. August 2026 beim
Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1
Haupt- und Personalamt
Herr Johannes Wilhelm
zu melden.
Bebra, 27.07.2026
Knoche
Bürgermeister