amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Bauleitplanung der Stadt Bebra Bebauungsplan Nr. 18.1„Rechenzentrum – Robert-Bunsen-Straße“ im Industriegebiet West der Stadt Bebra

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 18.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18.1 „Rechenzentrum – Robert-Bunsen-Straße“ im Industriegebiet West der Stadt Bebra beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) mit Umweltprüfung und Umweltbericht.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Planung eines Rechenzentrums im Industriegebiet West der Kernstadt Bebra, dessen Errichtung dazu beiträgt, den Standort nachhaltig zu stärken, innovative Technologien zu integrieren sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung von Umwelt-, Energie- und Nutzungs-anforderungen sicherzustellen. Der Investor und Eigentümer der Industriebrache plant die Entwicklung des Rechenzentrums auf dem rund 56.200 m² großen Grundstück entlang der Robert-Bunsen-Straße. Das Plangebiet wird als Industriegebiet (GI) gemäß § 9 BauNVO festgesetzt. Nach Konkretisierung der Teilbereiche können diese als Sondergebiet (SO) oder Gewerbegebiet (GE) festgesetzt werden. Diese Festsetzung ist insbesondere erforderlich aufgrund der vorgesehenen Nutzung, des Energiebedarfs sowie möglicher betriebsbedingter Immissionen. Das Maß der baulichen Nutzung beinhaltet GRZ 0,8 und GFZ 2,4. Diese Werte entsprechen den zulässigen Obergrenzen der BauNVO und ermöglichen eine effiziente Nutzung des Standorts. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18.1 „Rechenzentrum – Robert-Bunsen-Straße“ umfasst die Gemarkung Bebra, Flur 22, Flurstücke 28/1, 28/2, 29/0, 30/0, 31/1 und 32/4. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind aus der Abbildung des beigefügten Lageplans ersichtlich.

2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 18.06.2026 die Auf-stellung des Bebauungsplanes Nr. 18.1 „Rechenzentrum – Robert-Bunsen-Straße“ im Industriegebiet West der Stadt Bebra beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) mit Umweltprüfung und Umweltbericht.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Planung eines Rechenzentrums im Industriegebiet West der Kernstadt Bebra, dessen Errichtung dazu beiträgt, den Standort nachhaltig zu stärken, innovative Technologien zu integrieren sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung von Umwelt-, Energie- und Nutzungs-anforderungen sicherzustellen. Der Investor und Eigentümer der Industriebrache plant die Entwicklung des Rechenzentrums auf dem rund 56.200 m² großen Grundstück entlang der Robert-Bunsen-Straße.

Das Plangebiet wird als Industriegebiet (GI) gemäß § 9 BauNVO festgesetzt. Nach Konkretisierung der Teilbereiche können diese als Sondergebiet (SO) oder Gewerbegebiet (GE) festgesetzt werden. Diese Festsetzung ist insbesondere erforderlich aufgrund der vorgesehenen Nutzung, des Energiebedarfs sowie möglicher betriebsbedingter Immissionen. Das Maß der baulichen Nutzung beinhaltet GRZ 0,8 und GFZ 2,4. Diese Werte entsprechen den zulässigen Obergrenzen der BauNVO und ermöglichen eine effiziente Nutzung des Standorts. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18.1 „Rechen-zentrum – Robert-Bunsen-Straße“ umfasst die Gemarkung Bebra, Flur 22, Flurstücke 28/1, 28/2, 29/0, 30/0, 31/1 und 32/4. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind aus der Abbildung des beigefügten Lageplans ersichtlich.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung liegen in der Zeit vom 30. Juni 2026 bis 03. August 2026

während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra öffentlich aus. Die Unterlagen können auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der vorgenannten Zeiten im Bauverwaltungsamt im Rathaus, Rathausmarkt 1, 4. Obergeschoss, Zimmer 406 und 407 eingesehen werden. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist während des oben genannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter www.bebra.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungspläne und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.de abrufbar. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Magistrat der Stadt Bebra abgegeben werden. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung der Ziele und Zwecke der Planung. Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauverwaltungsamtes im Rathaus, Rathausmarkt 1, 4. Obergeschoss, Zimmer 407 und 407.

Stellungnahmen zu der Planung sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf dem genannten anderen Weg der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rathaus der Stadt Bebra abgegeben werden. Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18.1 können während des Veröffentlichungszeitraumes von jedermann jeweils unter vollständiger Angabe von Datum, Name und Anschrift per E-Mail an bauleitplanung@bebra.de abgegeben werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra beraten und entscheiden.

  Lageplan mit Geltungsbereich B-Plan Nr. 18.1 ohne Maßstab:

                                                                                                       

Bebra, den 26.06.2026

Amt 60-JM              

                                          

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche

Bürgermeister