Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra; Bebauungsplan Nr. 62 „Am Opfergrund“ Stadtteil Breitenbach
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2026 den Bebauungsplan Nr. 62 „Am Opfergrund“ im Stadtteil Breitenbach als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 62 tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden durch die Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit ca. 3.600 m² im nördlichen Teil des Geltungsbereiches einschließlich der Festsetzung für Kompensationsmaßnahmen mit ca. 4.100 m² im südlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 umfasst die beiden Flurstücke 36 und 37 der Flur 11 in der Gemarkung Breitenbach. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 2 ff BauGB mit Umweltprüfung und Umweltbericht.
Der Bebauungsplan mit Begründung und die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 a BauGB können beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Zimmer 407 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
eingesehen werden. Nach vorheriger Absprache sind auch andere Zeiten möglich. Jedermann kann den Bebauungsplan, seine Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Darüber hinaus ist der Bebauungsplan auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter
www.bebra.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungspläne sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.de einsehbar.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Verfahrensfehler oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bebra geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ersatzansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB.

Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 „Am Opfergrund“ (ohne Maßstab)
Bebra, den 29.09.2026
60-JM
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche, Bürgermeister