Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
Aufhebung des Verfahrens zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bebra im Bereich „Krumme Länder – Spessartstraße“, Gemarkung Breitenbach, Flur 8, Flurstück 7/1
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 die Aufstellung des Verfahrens zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bebra beschlossen. Es war vorgesehen, die bestehende „Gewerbliche Baufläche“ im Bereich „Krumme Länder – Spessartstraße“ in „Sonderbauflächen“ (Photovoltaik und Batteriespeicher) zu ändern.
Der Geltungsbereich der Aufhebung des Verfahrens zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bebra umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Breitenbach, Flur 8, Flurstück 7/1 mit einer Gesamtfläche von 30.890 m².

Räumlicher Geltungsbereich (ohne Maßstab)
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 13.05.2026. Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bebra erfolgte in dem Zeitraum vom 18.05.2026 bis 19.06.2026.
Begründung der Aufhebung:
Da ein Bebauungsplan aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, war aus Sicht der Planer eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bebra erforderlich.
Gemäß Schreiben vom 10.06.2026 weist das Dezernat 21/1 – Bauleitplanung des Regierungspräsidiums Kassel darauf hin, dass es nicht zwingend einer Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf, da die Darstellung als „Gewerbliche Baufläche“ die Entwicklung sowohl eines „Gewerbegebietes“ als auch eines „Sondergebietes für Photovoltaikanlagen“ mittels eines Bebauungsplanes ermöglicht. Die Ausweisung eines „Sondergebietes für Photovoltaikanlagen“ ist hier planungsrechtlich möglich, aber nicht zwingend erforderlich, da auch die Ausweisung als „Gewerbegebiet“ die Errichtung einer Photovoltaikanlage ermöglichen würde. Photovoltaikanlagen sind als gewerbliche Anlagen, samt der Errichtung von zugehörigen Speicheranlagen, im Gewerbegebiet allgemein zulässig.
Der Empfehlung des Dezernates 21/1 soll gefolgt werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bebra ist danach nicht erforderlich; das Verfahren zur 9. Fortschreibung wird daher aufgehoben.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in ihrer Sitzung am 24.09.2026 die Aufhebung des Verfahrens zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bebra beschlossen. Eine zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 2 (1) BauGB. Mit dieser Bekanntmachung ist das Verfahren zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bebra beendet.
Bebra, den 30.09.2026
Amt-60 JM
Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche
Bürgermeister