Ortsgericht
Neuwahl einer Ortsgerichtsschöffin oder eines Ortsgerichtsschöffens für den Ortsgerichtsbezirk Bebra III (Breitenbach, Blankenheim und Lüdersdorf)
Für den Ortsgerichtsbezirk Bebra III ist das Amt einer Ortsgerichtsschöffin oder eines Ortsgerichtsschöffens neu zu besetzen.
Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere Beglaubigungen, Nachlasssicherungen sowie Schätzungen von Grundstücken und beweglichen Sachen.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Stadt Bebra durch den Direktor des Amtsgerichts Bad Hersfeld für maximal zehn Jahre ernannt. Hat die vorgeschlagene Person bereits das 65. Lebensjahr vollendet, kann die Amtszeit auf fünf Jahre begrenzt werden (§ 7 Ortsgerichtsgesetz).
Vorausgesetzt werden allgemeines Vertrauen, Lebenserfahrung und Unbescholtenheit. Bewerberinnen und Bewerber sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein und müssen ihren Wohnsitz im Ortsgerichtsbezirk Bebra III haben. Die weiteren persönlichen Voraussetzungen und Ausschlussgründe ergeben sich aus § 8 des Ortsgerichtsgesetzes.
Die Stadtverordnetenversammlung soll über den Vorschlag voraussichtlich in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2026 abstimmen.
Interessierte Personen werden gebeten, sich bis spätestens 11. November 2026 beim Haupt- und Personalamt der Stadt Bebra, Rathaus, Zimmer 209, Telefon 06622 501-127, zu melden.
Bebra, 14.10.2026
gez. Claus
Erster Stadtrat